Informationsregister
gemäß Art. 26 Data Act
ENTENDIX GmbH
Stand: 04.05.2026
Vorbemerkung
DiesesInformationsregister informiert Kunden und Wechselinteressenten transparentüber die technischen, organisatorischen und vertraglichen Rahmenbedingungen füreinen Anbieterwechsel oder eine Migration zu einer eigenen IT-Infrastruktur inBezug auf die Datenverarbeitungsdienste der ENTENDIX GmbH (ENTENDIXPERFORMANCE, ENTENDIX OPERATE, Facility Buddy). Es ergänzt die AllgemeinenGeschäftsbedingungen und individuelle Verträge und wird bei Änderungenaktualisiert.
1. Zuständigkeit und Support
Anbieter
ENTENDIX GmbH
Quantiusstraße 3
53115 Bonn, Deutschland
Eingetragen im Handelsregister: HRB 29097, Amtsgericht Bonn
Geschäftsführung: Dr. Maximilian Both, Alina Cartus, Björn Kämper
Quantiusstraße 3
53115 Bonn, Deutschland
Eingetragen im Handelsregister: HRB 29097, Amtsgericht Bonn
Geschäftsführung: Dr. Maximilian Both, Alina Cartus, Björn Kämper
Kontakt für Wechsel- und Datenexportanfragen
contact@entendix.com
contact@entendix.com
Reaktionszeiten
• Eingangsbestätigung eines Wechselverlangens: innerhalbvon 14 Kalendertagen ab Eingang (freiwilliges Service-Versprechen der ENTENDIXGmbH)
• Bereitstellung der exportierbaren Daten: spätestensinnerhalb von 30 Kalendertagen nach Wechselverlangen, sofern wir den Kundennicht abweichend informieren
• Übergangsphase nach Vertragsende: Soweit der Kunde diesausdrücklich verlangt und der Wechsel technisch nicht innerhalb dervorgenannten Frist abgeschlossen werden kann, kann eine Übergangsphase von biszu sechs Monaten einzelvertraglich vereinbart werden (Art. 25 Abs. 2 lit. dData Act)
• Bereitstellung der exportierbaren Daten: spätestensinnerhalb von 30 Kalendertagen nach Wechselverlangen, sofern wir den Kundennicht abweichend informieren
• Übergangsphase nach Vertragsende: Soweit der Kunde diesausdrücklich verlangt und der Wechsel technisch nicht innerhalb dervorgenannten Frist abgeschlossen werden kann, kann eine Übergangsphase von biszu sechs Monaten einzelvertraglich vereinbart werden (Art. 25 Abs. 2 lit. dData Act)
2. Exportierbare Daten und Formate
In Umsetzungvon Art. 25 Abs. 2 lit. e Data Act unterstützen wir den Wechsel zu einemanderen Anbieter oder zurück in eine eigene IT-Infrastruktur durch dieBereitstellung folgender Datenkategorien:
| Datenkategorie | Beschreibung | Format | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| Rohdatenpunkte | BACnet- und BAS-Datenpunkte des Kunden, soweit auf der Plattform gespeichert | CSV, JSON | Vertragslaufzeit |
| Klassifizierte Datenpunkte | Datenpunkte mit den von ENTENDIX erzeugten Klassifikations-Labels | CSV, JSON | Vertragslaufzeit |
| Digitale Zwillinge | Strukturierte Anlagenmodelle aus dem OPERATE-Modul | XML, JSON | Vertragslaufzeit |
| Zeitreihen-Messdaten | Historische Sensor- und Aktordaten der angebundenen Liegenschaften | CSV, JSON, Parquet | Vertragslaufzeit |
| KPI-Daten | Berechnete Kennzahlen (Heizkurven, Nachtabsenkung, Energieverbräuche) | CSV, JSON | Vertragslaufzeit |
| Anlagendokumentation | Vom Kunden bereitgestellte oder im System hinterlegte Dokumente | PDF, XLSX, DWG | Vertragslaufzeit |
| Konfigurationsdaten | Individuelle Einstellungen, Workflows, Rollen- und Rechtekonfigurationen | JSON | Vertragslaufzeit |
| Facility-Buddy-Inhalte | Konversationsverläufe sowie automatisch generierte Berichte | JSON, PDF, DOCX | Vertragslaufzeit |
| Stamm- und Metadaten | Beschreibungen der Datenfelder, Anlagenstruktur, Schema | JSON, XML | Vertragslaufzeit |
Der Exporterfolgt in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten im Sinne vonArt. 30 Abs. 5 Data Act.Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben die exportierbaren Daten dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Wechsel- und Übergangsfristen weiterhinzugänglich, bis der Wechselvorgang erfolgreich abgeschlossen ist (Art. 25 Abs.2 lit. c Data Act).
3. Wechselverfahren und technische Schnittstellen
Folgende Wegestehen Kunden für den Datenexport zur Verfügung:
REST-API
ENTENDIX stellteine dokumentierte offene Schnittstelle für den automatisierten Export bereit. Die API-Dokumentation wird im geschützten Kundenbereich sowie auf Anfragebereitgestellt.
ENTENDIX stellteine dokumentierte offene Schnittstelle für den automatisierten Export bereit. Die API-Dokumentation wird im geschützten Kundenbereich sowie auf Anfragebereitgestellt.
Bereitstellungauf Anforderung
Dervollständige Export aller exportierbaren Datenkategorien wird auf Anforderungdes Kunden erstellt und über sichere Übertragungswege (SFTP oderverschlüsselter Cloud-Speicher) bereitgestellt.
Migrationsunterstützung
Im Falle einesWechselverlangens unterstützen wir Kunden bei der Strukturierung und Übergabeder Daten an einen vom Kunden benannten Zielanbieter oder an eine kundenseitigeIT-Infrastruktur durch angemessene Informationen, Dokumentation und technischeUnterstützung im Sinne von Art. 30 Data Act.
Wechselentgelte
Bis zum 11. Januar 2027 können für den Wechselvorgang ermäßigte, ausschließlichkostendeckende Entgelte erhoben werden (Art. 29 Abs. 2 Data Act). Ab dem 12.Januar 2027 erfolgt der Wechsel entgeltfrei.
Dervollständige Export aller exportierbaren Datenkategorien wird auf Anforderungdes Kunden erstellt und über sichere Übertragungswege (SFTP oderverschlüsselter Cloud-Speicher) bereitgestellt.
Migrationsunterstützung
Im Falle einesWechselverlangens unterstützen wir Kunden bei der Strukturierung und Übergabeder Daten an einen vom Kunden benannten Zielanbieter oder an eine kundenseitigeIT-Infrastruktur durch angemessene Informationen, Dokumentation und technischeUnterstützung im Sinne von Art. 30 Data Act.
Wechselentgelte
Bis zum 11. Januar 2027 können für den Wechselvorgang ermäßigte, ausschließlichkostendeckende Entgelte erhoben werden (Art. 29 Abs. 2 Data Act). Ab dem 12.Januar 2027 erfolgt der Wechsel entgeltfrei.
Soweit künftigweitere offene Standards relevant werden, wird dieses Register entsprechendaktualisiert.
4. Einschlägige Normen und offene Interoperabilitätsspezifikationen
Die exportierbaren Daten werden, soweit anwendbar, in Strukturen bereitgestellt, die folgende Normen und offene Spezifikationen umsetzen:
• AMEV BACtwin für digitale Zwillinge und strukturierte Anlagenbeschreibungen
• Industrie 4.0 Verwaltungsschale (Asset Administration Shell, IEC 63278) als herstellerübergreifender digitaler Zwilling
• BACnet/IP (ISO 16484-5) für Rohdatenpunkte und Datenpunktexporte
• Industrie 4.0 Verwaltungsschale (Asset Administration Shell, IEC 63278) als herstellerübergreifender digitaler Zwilling
• BACnet/IP (ISO 16484-5) für Rohdatenpunkte und Datenpunktexporte
Soweit künftigweitere offene Standards relevant werden, wird dieses Register entsprechendaktualisiert.
5. Schutz von Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum
FolgendeBestandteile unserer Leistungen sind als Geschäftsgeheimnisse im Sinne desGeschäftsgeheimnisgesetzes geschützt oder unterliegen geistigenEigentumsrechten der ENTENDIX GmbH. Sie sind im Rahmen eines Anbieterwechselsnicht Bestandteil des Datenexports (Art. 25 Abs. 4 Data Act):
• Trainingsdaten und Trainingsmethodik der ML-Klassifikationsmodelle
• Quellcode, Heuristiken und Regelwerke der dreistufigen Klassifikations-Pipeline (Baugruppe, Aggregat, Medium)• Interne Bewertungsalgorithmen und Modellparameter, soweit sie eigene Entwicklungsleistungen widerspiegeln
• Architektur- und Infrastrukturdetails der Plattform jenseits der für den Wechsel erforderlichen Schnittstellenspezifikationen
• Modellgewichte, Prompts und Konfigurationen des Facility Buddy
• Quellcode, Heuristiken und Regelwerke der dreistufigen Klassifikations-Pipeline (Baugruppe, Aggregat, Medium)• Interne Bewertungsalgorithmen und Modellparameter, soweit sie eigene Entwicklungsleistungen widerspiegeln
• Architektur- und Infrastrukturdetails der Plattform jenseits der für den Wechsel erforderlichen Schnittstellenspezifikationen
• Modellgewichte, Prompts und Konfigurationen des Facility Buddy
Soweit für den erfolgreichen Wechsel zusätzliche, an sich geschützte Informationenerforderlich sind, kann ENTENDIX die Bereitstellung dieser Informationen vomAbschluss einer angemessenen Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Kunden oderdem benannten Zielanbieter abhängig machen.Vom Kundeneingebrachte Daten sowie das auf den Kunden bezogene Klassifikationsergebnisbleiben hiervon ausdrücklich unberührt und sind exportierbar.
6. Infrastruktur, Betriebsorte und internationaler Datenzugriff
Betriebsorteder IT-Infrastruktur
Die Plattform ENTENDIX wird ausschließlich in einem Rechenzentrum in Deutschland betrieben.
Schutzmaßnahmengegen unberechtigte Drittstaatenzugriffe
Die Plattform ENTENDIX wird ausschließlich in einem Rechenzentrum in Deutschland betrieben.
Schutzmaßnahmengegen unberechtigte Drittstaatenzugriffe
• Verschlüsselung sämtlicher Kundendaten im Ruhezustand (at rest) und während der Übertragung (in transit)
• Schlüsselverwaltung innerhalb der Europäischen Union
• Vertragliche Verpflichtung aller Subdienstleister auf EU-Datenschutzstandards und Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
• Zugriffsbeschränkung
• Schlüsselverwaltung innerhalb der Europäischen Union
• Vertragliche Verpflichtung aller Subdienstleister auf EU-Datenschutzstandards und Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
• Zugriffsbeschränkung
Drittstaaten-Transfer
Es findet keinTransfer von Kundendaten in Drittstaaten ohne angemessenes Schutzniveau imSinne der DSGVO statt. Soweit künftig Subdienstleister außerhalb der EUeingebunden werden sollten, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlagegeeigneter Garantien (Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss) undmit vorheriger Information der betroffenen Kunden.
Subdienstleister
Eine aktuelleListe der wesentlichen Subdienstleister mit Datenzugriff stellen wir aufAnfrage über contact@entendix.com bereit. Sie ist konsistent mit der im Rahmender Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bereitgestelltenSubprozessorenliste.
7. Bekannte Kontinuitätsrisiken
Wir weisen Wechselinteressenten transparent auf folgende uns bekannte Risiken für dieKontinuität der Bereitstellung der Dienste während eines Wechselvorgangs hin:
• Kurzzeitige Funktionseinschränkungen während eines vollständigen Datenexports
• Performanceeinbußen bei sehr großen Exportvorgängen, insbesondere bei umfangreichen Zeitreihen über lange Historien
• Abhängigkeiten von kundenseitig bereitgestellten Systemen, insbesondere BACnet- und OPC-UA-Gateways sowie Datenpunkt-Mappings
• Abhängigkeiten von Drittanbieter-Integrationen, soweit kundenseitig oder durch Partner bereitgestellt (etwa Konnektoren oder Gateways von ICONAG, MBS oder weiteren Systemintegratoren)
• Zeitverzögerungen, sofern Mitwirkungspflichten des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden (insbesondere Bereitstellung von Zugängen, Bestätigung von Datenstrukturen, Freigabe von Migrationsfenstern)
• Eingeschränkte Übertragbarkeit von ENTENDIX-spezifischen Anreicherungen, sofern der Zielanbieter keine kompatiblen offenen Standards (etwa AMEV BACtwin oder VDI 3814) unterstützt
• Funktionale Äquivalenz beim übernehmenden Anbieter ist nur dann erreichbar, wenn dieser die exportierten Strukturen verarbeiten kann
• Performanceeinbußen bei sehr großen Exportvorgängen, insbesondere bei umfangreichen Zeitreihen über lange Historien
• Abhängigkeiten von kundenseitig bereitgestellten Systemen, insbesondere BACnet- und OPC-UA-Gateways sowie Datenpunkt-Mappings
• Abhängigkeiten von Drittanbieter-Integrationen, soweit kundenseitig oder durch Partner bereitgestellt (etwa Konnektoren oder Gateways von ICONAG, MBS oder weiteren Systemintegratoren)
• Zeitverzögerungen, sofern Mitwirkungspflichten des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden (insbesondere Bereitstellung von Zugängen, Bestätigung von Datenstrukturen, Freigabe von Migrationsfenstern)
• Eingeschränkte Übertragbarkeit von ENTENDIX-spezifischen Anreicherungen, sofern der Zielanbieter keine kompatiblen offenen Standards (etwa AMEV BACtwin oder VDI 3814) unterstützt
• Funktionale Äquivalenz beim übernehmenden Anbieter ist nur dann erreichbar, wenn dieser die exportierten Strukturen verarbeiten kann
8. Änderungshistorie
• Version 1.0 (04.05.2026): Erstveröffentlichung
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