Die Begrenzung des durch menschliche Aktivitäten verursachten Klimawandels ist zweifellos eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die Entwicklung internationaler Klimaziele und ihre aktuellen Umsetzungen in der Europäischen Union (EU) und Deutschland. Zudem beleuchten wir die Entwicklung der aktuell gültigen Richtlinien zur Energieeffizienz in Gebäuden.
Die Entwicklung internationaler Klimaziele
Im Jahr 1992 wurde das erste offizielle internationale Abkommen mit dem Ziel den Klimawandel zu stoppen verabschiedet. Im Rahmen des Abkommens, das offiziell als „Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen“ bezeichnet wird, wurden jedoch keine konkreten Grenzwerte festgelegt, an die sich die Staaten halten müssen. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Klimawandel ein ernstes Problem darstellt, das die Staaten zum Handeln zwingt [1]. In weiteren Abkommen, wie zum Beispiel dem Kyoto-Protokoll [2], wurden die klimapolitischen Ziele weiter geschärft. Die aktuelle Klimapolitik basiert aber hauptsächlich auf dem Abkommen von Paris [3]. In diesem Abkommen haben 197 Staaten vereinbart, dass die globale Erderwärmung auf höchstens 1,5°C begrenzt werden soll, auf jeden Fall aber deutlich unter 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter.
Die Umsetzung der Klimaziele in der EU
Basierend auf diesem globalen Abkommen wurden innerhalb der EU Verordnungen und Gesetze erlassen, um das 1,5°C Ziel zu erreichen. Der EU Green Deal hat das Ziel, den Übergang zu nachhaltiger Energie und Umwelt zu fördern [4]. Das Abkommen legt fest, dass die Netto-Emissionen der EU bis 2050 auf null reduziert werden sollen, um der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Ab 2050 soll dann jährlich eine negative Emissionsbilanz erreicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen und gesetzlich zu verankern, wurde in dem Beschluss angekündigt, dass bis 2020 der Entwurf eines europäischen Klimagesetzes fertiggestellt sein soll. Das Klimagesetz wurde mehrmals überarbeitet und im Juni 2021 endgültig angenommen [5]. Es definiert mehrere Zwischenziele, die bis 2050 erreicht werden sollen. Eines dieser Ziele ist die Senkung der Nettotreibhausgasemissionen im Jahr 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Jahr 1990. Zur Erreichung dieses Ziels wurde das Paket Fit for 55 beschlossen [6]. Es enthält Vorschläge zur Aktualisierung aktueller EU-Rechtsvorschriften zur Reduktion von Emissionen.
Energieverbrauch in Gebäuden
Der Gebäudesektor ist ein Schlüsselfaktor bei der Erreichung der Klimaziele. Wohn- und Nichtwohngebäude verursachen 36% des Endenergieverbrauchs und 28% der Treibhausgasemissionen in Deutschland [7]. In ganz Europa erhöhen sich diese Werte auf 40% des Energieverbrauchs und 36% der Treibhausgasemissionen [8]. Um den Energieverbrauch und die Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, ist es wichtig, den Betrieb von Gebäuden energieeffizienter zu gestalten. Dazu sollten Gebäudebetreiber Maßnahmen ergreifen, um den Energieverbrauch zu senken und die Emissionen zu reduzieren. Dazu rückt das Thema der Finanzierung solcher Maßnahmen als maßgeblich animierendes Instrument in den Fokus.
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz als Basis für nachhaltige Gebäude
Die Finanzierung der Klimawende gewinnt neben dem europäischen Klimagesetz als Instrument der Gesetzgebung an Bedeutung. Die EU stellt Mittel zur Verfügung und animiert private Investoren, die notwendige Wende mitzufinanzieren [4]. Ziel ist es, das Finanzwesen der EU nachhaltiger zu gestalten. Zukünftige Investitionen sollen nach ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet werden. Für jeden der drei Bereiche wurden Ziele definiert, zu denen zukünftige Investitionen beitragen sollen. Die Ziele im Bereich Ökologie (Umweltziele) sind: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme [9]. Eine Aktivität gilt als nachhaltig, wenn sie zu einem der sechs Umweltziele beiträgt und dabei keines der anderen Ziele negativ beeinflusst. Die EU Taxonomie definiert derzeit 13 Sektoren, die aus verschiedenen Aktivitäten bestehen, die einem oder mehreren der sechs Umweltziele zugeordnet werden [10]. Der Sektor Construction and Real Estate bezieht sich auf die Baubranche und umfasst sieben Aktivitäten. Jede dieser Aktivitäten hat Umweltziele, die den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel betreffen. Beispielsweise gilt als nachhaltige Aktivität, dass für Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von 290 kW ein Gebäudeautomations-System implementiert ist, welches in der Lage ist, ein Gebäude effizient zu betreiben. Eine weitere nachhaltige Aktivität ist die Installation eines Energiemanagementsystems (EMS), das den energieeffizienten Betrieb eines Gebäudes überwacht.
Die EU-Richtlinien zur Energieeffizienz von Gebäuden
Der rechtliche Rahmen für diese Aktivitäten ist in der „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EPBD) definiert. Die Richtlinie wurde 2010 veröffentlicht und 2018 überarbeitet. Aktuell liegt ein Vorschlag der Europäischen Kommission von 2021 zur Überarbeitung der Richtlinie vor. Die Überarbeitung im Rahmen des „Fit for 55 Paketes“ zielt darauf ab, die Ziele des „Green Deal“ für 2030 und 2050 im Gebäudesektor zu erreichen und einen Rahmen zu schaffen, wie diese Ziele erreicht werden können [11]. Laut dieser Richtlinie müssen Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 290 kW für den Betrieb von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung bis zum 31.12.2024 über ein Gebäudeautomations-System verfügen. Dieser Schwellenwert soll bis zum 31.12.2029 auf 70 kW reduziert werden. Das Gebäudeautomations-System muss den Energieverbrauch eines Gebäudes überwachen, analysieren und Benchmarks für die Energieeffizienz aufstellen können. Die EU hat neben der EPBD auch die „Richtlinie zur Energieeffizienz“ (EED) als weiteres Mittel zur Energieeinsparung eingeführt. Die EED beschreibt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die nicht nur auf Gebäude beschränkt sind [12]. Da Gebäude jedoch einen bedeutenden Anteil am Gesamtenergiebedarf von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen haben, werden sie in der Richtlinie ebenfalls berücksichtigt. Die Richtlinie empfiehlt, dass öffentliche Einrichtungen als Vorbild fungieren. Städte und Kommunen sollen Maßnahmen ergreifen, um die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern. Dazu gehört die Sanierung von Gebäuden sowie die Einführung von Energiemonitoring-Systemen und eines EMS. Die Richtlinie bezieht sich nicht nur auf öffentliche Einrichtungen, sondern auch auf Energieeinsparungen von Unternehmen. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von über 85 TJ über alle Energieträger hinweg müssen ein EMS implementieren. Dies kann beispielsweise nach ISO 50001 erfolgen [13]. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von über 10 TJ müssen ein Energieaudit durchführen. Außerdem sollten alle Unternehmen ermutigt werden, ein EMS zu implementieren oder Audits durchzuführen, auch wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Die Überarbeitung der EU-Gesetze zur Steigerung der Energieeffizienz hat zum Ziel, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu zu verpflichten und zu motivieren, mehr Energie einzusparen. Gebäude spielen aufgrund ihres hohen Anteils am Endenergieverbrauch der EU hierbei eine wichtige Rolle. Um Energie zu sparen, sollen zunächst mehr Überwachungslösungen installiert werden, um den Betrieb von Gebäuden zu überwachen und Optimierungspotenziale aufzudecken.
ENTENDIX unterstützt Gebäudebesitzer:innen und –betreiber:innen dabei, ihre Gebäude energieeffizienter zu gestalten. Mit ENTENDIX-Basic werden die Betriebsdaten der Gebäudeautomation erfasst, ein digitaler Zwilling des Gebäudes erstellt und die Daten mit unserem KI-Algorithmus verarbeitet. So erhalten Betreiber:innen einen einfachen Zugang zu ihrem Gebäude. Mit ENTENDIX-Performance erstellen wir individuell angepasste, vollautomatisierte Monitoring-Anwendungen für jedes Gebäude. Der Clou: Die Daten werden automatisch aufbereitet, sodass bei der Erstellung der Anwendungen kein Konfigurationsaufwand entsteht. Alles geschieht automatisch per Plug & Play. Mit unserem Monitoring können wir den Betriebszustand Ihres Gebäudes erfassen und Optimierungspotenzial aufzeigen, um Energie zu sparen und die Betriebskosten zu senken. So wird der Gebäudebetrieb nachhaltiger und die Klimaziele können erreicht werden.
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